Rezension BGH - Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 1/11. "Zum Hinweis auf die Rechte des Verbrauchers als notwendiger Bestandteil ordnungsgemäßer Widerrufs Staatsexamensarbeit
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
22.07.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
44
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.4 cm
Gewicht
79 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-668-00609-6
Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Ruhr-Universität Bochum (Juristische Fakultät Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht), Veranstaltung: Seminar im Zivil- und Zivilprozessrecht, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Rezension BGH - Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 1/11: "Zum Hinweis auf die Rechte des Verbrauchers als notwendiger Bestandteil ordnungsgemässer Widerrufsbelehrung". Widerruf von Fondsbeteiligungen / Gesellschaftsbeitritt / ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Ruhr-Universität Bochum. Veranstaltung: Seminar im Zivil - und Zivilprozessrecht, Sprache: Deutsch., Abstract: Diese Abhandlung befasst sich im Folgenden mit der Widerrufsbelehrung im Verbraucherrecht und den Anforderungen an diese. Speziell geht es um den Widerruf von Fondsbeteiligungen / Gesellschaftsbeteiligungen aufgrund fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers durch den Unternehmer. Seit dem 13. Juni 2014 sind die neuen Verbraucherrechte durch die Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) vom 25.10.2011 in Kraft getreten. Sie bringt eine Neuordnung der Regelungen über die Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge einher. Der Gesetzgeber hat den günstigen Zeitpunkt genutzt, um die allgemeinen Vorschriften des Widerrufsrechts neu aufzusetzen. Die Informationspflichten bei Verbraucherverträgen wurden deutlich verändert. Von grosser Bedeutung ist, ob und wie sich Gerichtsentscheidungen, welche noch nach dem "alten Recht" entschieden worden sind, auf das "neue Recht" übertragen lassen.
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