Ungeachtet seiner praktischen Relevanz zählt das Namensrecht nicht zu jenen Bereichen, denen das Hauptinteresse der Rechtswissenschaft gilt. Diesen Befund bestätigt ein Blick in die Literatur, die sich in erster Linie speziellen Aspekten des Namensrechts widmet. An einer Darlegung der Entwicklungsgeschichte dieser Rechtsdisziplin fehlt es bislang. Im Anschluss an einen ausführlichen Rückblick auf die Entstehung der Familiennamen wird daher die Ausbildung des österreichischen Namensrechts detailgetreu beschrieben. Die sich daran anschliessenden Ausführungen konzentrieren sich auf den Namenserwerb und die verschiedenen Möglichkeiten der Änderung des Familiennamens im Privatrecht und im Öffentlichen Recht, beginnend mit den ersten gesetzlichen Regelungen bis hin zum geltenden Recht. Wegen des engen Zusammenhangs mit dem Matrikenwesen wird auch die Entwicklung dieses Rechtsbereichs beleuchtet.
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