Die neue Rahmen-Richtlinie 2002/14/EG zur Information und Anhörung der Arbeitnehmer bildet den vorläufigen Abschluss der nahezu dreissigjährigen Entwicklung des zuvor lediglich fragmentarisch geregelten Rechts der Arbeitnehmerbeteiligung in der EG. Aufgabe dieser Arbeit ist es, eine Einführung in diesen speziellen Bereich europäischer Sozialpolitik zu gewähren, aktuelle Entwicklungen aufzuarbeiten und das durch die Rahmen-Richtlinie begründete Modell einer «europäischen Betriebsverfassung» einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Berücksichtigt werden dabei auch die vorhergehenden Richtlinien über Massenentlassungen, Betriebsübergänge, Europäische Betriebsräte und der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft. Im Vordergrund steht die Frage, inwieweit die neue Richtlinie tatsächlich das Recht der Arbeitnehmermitwirkung überzeugend konsolidiert und die bis dato bestehenden Lücken zu schliessen geeignet ist.
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