Diese Untersuchung behandelt die Rechtmässigkeit des deutschen Urlaubskassenverfahrens der Baubranche bei der Entsendung von Arbeitnehmern. Denn auch ausländische Arbeitgeber sind gegebenenfalls verpflichtet, für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer Beiträge an die Urlaubskasse zu zahlen. Diese Auferlegung von zwingenden nationalen Mindestarbeitsbedingungen ist ein juristischer Dauerbrenner innerhalb der EU. Die Problematik stellt sich besonders für Unternehmen aus Niedriglohnländern, die ihre Dienstleistung in einem Hochlohnland erbringen. Das in Art. 49 EG niedergelegte Herkunftslandprinzip und das vom Aufnahmestaat durchzusetzende Inlandprinzip kollidieren hier miteinander. Die Arbeit misst das Urlaubskassenverfahren an den Grundfreiheiten, der Entsenderichtlinie sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und bettet sie in den breiteren Zusammenhang der Arbeitnehmerentsendung ein.
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