Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Ja
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
21.08.2015
Verlag
C. F. MüllerSeitenzahl
146 (Printausgabe)
Dateigröße
782 KB
Auflage
2015
Sprache
Deutsch
EAN
9783811441590
Die Arbeit behandelt die Frage, wer bei einer Vermögensstraftat zum Nachteil einer Kapitalgesell-schaft "verletzt" im Sinne der
171, 172 StPO und damit berechtigt ist, das Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Nach einer Kritik am vorherrschenden Verständnis entwickelt der Autor einen Verletztenbegriff, der an die materiell-rechtliche Zuordnung des Rechtsgutsobjekts anknüpft.
Die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung des Rechtsguts "Vermögen" bestimmt, leitet der Autor aus dem strafrechtlichen Vermögensbegriff ab. Da Kapitalgesellschaften diese - anders als überwiegend angenommen - nicht erfüllen, kommen als Inhaber des Gesellschaftskapitals im strafrechtlichen Sinne allein die Anteilseigner in Betracht. Aus der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens folgt darüber hinaus, dass dieses den Gesellschaftern nicht nach Bruchteilen, sondern zur gesamten Hand zugewiesen ist. Verletzt im Sinne der
171, 172 StPO ist danach die Gruppe der Anteilseigner.
Die hier vertretene Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften ist nicht nur bedeutsam für die Verletzteneigenschaft im Sinne des
172 StPO. Sie hat auch weitreichende Konsequenzen für das materielle Recht, auf die der Autor hinweist.
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