Möglichkeiten für die ambulante Pflege durch das Pflegestärkungsgesetz Wie wirkt sich eine Verbesserung im Betreuungsbereich auf die Pflegedienste aus?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
19.08.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
43 (Printausgabe)
Dateigröße
888 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668032545
37 SGB XI und der Pflegesachleistung nach
36 SGB XI vor. Auch die Einsatzmöglichkeiten der Kurzeitpflege nach
41 SGB XI und Verhinderungspflege nach
39 SGB XI ändern sich.
Die Versicherten können die Leistungsentgelte individueller einsetzen und haben die Möglichkeit, einen Pflegemix zu verwirklichen. Ausserdem haben sich die Leistungen des
45b verändert. Der Grundbetrag beträgt seit 2015 nun 104 EUR und ist für jeden Pflegebedürftigen mit Pflegestufe zugänglich. Der erhöhte Betrag kann in Höhe von 208 EUR genutzt werden und ist nur in Verbindung des
45a zugänglich. Die Leistungen sind von nun an für die Betreuung von Pflegebedürftigen und die Entlastung der Angehörigen da.
Der Gesetzestext ist wesentlich offener gestaltet, so können jetzt auch hauswirtschaftliche Leistungen über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen erfolgen. Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen können ausserdem Leistungen der Verhinderungspflege verwendet werden. Darüber hinaus ist es möglich 40% der Pflegesachleistung umzuwandeln und zusätzlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Grundpflege muss dabei sichergestellt sein.
Um die Fragestellung bearbeiten zu können, wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Die Recherche fand unter der Berücksichtigung bestimmter Schlagworte statt. Dabei ergaben sich aus den Neuerungen Vor- und Nachteile sowohl für Leistungsnehmer, sprich Pflegebedürftige und deren Angehörige, als auch für Leistungserbringer. Diese wurden für beide Seiten erläutert. Bei den Leistungserbringer wurde der Schwerpunkt auf ambulante Pflegedienste gelegt. Bei der Bearbeitung konnte herausgefiltert werden, dass es positive Auswirkungen für Pflegedienste gibt. Vor allem, dass jeder Pflegebedürfte 104 EUR erhält sollte ein ambulanter Pflegedienst nutzen. Ausserdem müssen die Angebote im Entlastungsbereich erweitert werden. Sofern ein niedrigschwelliges Angebot nach
45c SGB XI vorhanden ist, muss das Konzept erweitert werden.
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