Das Erbe deutscher Musik“ setzt die Tradition der deutschen musikalischen Denkmälerpublikationen fort und veröffentlicht wichtige Werke der deutschen Musikgeschichte in kritischer und zugleich praktischer Form. „Das Erbe deutscher Musik“ wurde im Jahre 1933 in der Tradition der „Denkmäler deutscher Tonkunst“ (1892-1931) begründet und 1953 von der Musikgeschichtlichen Kommission e.V. wiederbelebt. Die Bände des „Erbes deutscher Musik“ erscheinen in einer Hauptreihe (mit zehn Abteilungen) und einer Sonderreihe in verschiedenen Verlagen.
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