Leitfäden, Auslegungshinweise, Aufforderungsschreiben: Immer häufiger greifen die nationalen und europäischen Regulierungsbehörden zu unverbindlichen Wegweisungen statt zu Verwaltungsakt und Verordnung. Auf den ersten Blick kann in diesen Instrumenten des "einseitigen informellen Verwaltungshandelns" eine besonders schonende Methode staatlicher Aufsicht gesehen werden. Zugleich wurzelt darin allerdings die Gefahr einer dirigistischen Gängelung, die die Kompetenzen der Verwaltung überschreitet. Michael Schramm untersucht, wie diese rechtlich unverbindlichen Behördenäusserungen ihre faktische Wirkung entfalten, systematisiert ihre zahlreichen Erscheinungsformen und zeigt auf, welchen rechtlichen Anforderungen sie unterliegen. Werden diese Massstäbe beachtet, kann einseitiges informelles Handeln der Regulierungsverwaltung eine flexible und zielgenaue Steuerungsressource eröffnen.
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