Im deutschen Zivilprozessrecht hat nach wie vor jede Partei das Tatsachenmaterial zu beschaffen, das zu einer für sie günstigen Entscheidung führt. Die nicht oder nicht vollständig informierte Partei kann diese Aufgabe gegebenenfalls nicht erfüllen und verliert in der Folge den Prozess. Eine wesentliche Ursache dieses Informationsproblems liegt darin, dass der Gegner in gewissem Umfang selbst steuern kann, welche Informationen die risikobelastete Partei benötigt, und zwar indem er wahrheitswidrig bestreitet. Wirksame Mechanismen gegen diesen Wahrheitsverstoss existieren bislang nicht. Bei dem Versuch, die grössten Härten des Informationsproblems abzumildern, hat sich im Lauf der Zeit eine unübersichtliche und teils in sich widersprüchliche Gemengelage von Regeln und Ausnahmen etabliert. Dem setzt die Untersuchung einen Entwurf für ein prozessrechtliches Aufklärungsmodell entgegen, das bei der Wahrheitspflicht der Parteien ansetzt und dem Gegner die Steuerungsmöglichkeit über das Informationsproblem der risikobelasteten Partei entzieht.
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