Der Mythos vom "Ausländerbonus"? Ehrenmorde, Strafzumessung und die Auswirkungen kultureller Hintergründe
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.07.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
48
Maße (L/B/H)
21/14.8/0.4 cm
Gewicht
84 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-668-24755-0
Die Bezeichnung als Bonus, die originär das gute, gedeihliche oder glückliche meint und auch nach herkömmlicher Begriffsbestimmung positiv konnotiert ist, wird in dem hier interessierenden Zusammenhang dysphemistisch gebraucht. Der mit dieser Begriffsbenutzung einhergehende Vorwurf lautet vorwiegend dahingehend, dass derjenige Täter, der eine Tat massgeblich aufgrund kultureller Wertvorstellungen begeht, welche den in Deutschland vorherrschenden Wertvorstellungen fremd sind und gerade aufgrund dieser fremdkulturellen Tatmotivation eine strafmildernde strafgerichtliche Behandlung erfährt, letztlich zu Unrecht diesen strafrechtlichen bzw. strafzumessungsrechtlich relevanten Vorteil, also einen ungerechtfertigten Bonus erhält.
Dabei liegt dem Vorwurf des Bonus die Befürchtung zugrunde, dass eine Strafgerichtsbarkeit, die die fremdkulturelle Tatmotivation tätergünstig berücksichtigt, partiell die strafgesetzlichen Normbefolgungsansprüche zurücknimmt und dadurch letztlich die der inländischen Rechtsordnung inhärenten Wertvorstellungen preisgibt, indem fremdkulturelle Wertvorstellungen zum Massstab für die Strafbarkeitsbewertung und Strafbemessung erhoben werden.
Insbesondere die mediale Debatte um die Ehrenmordproblematik wird dabei vielfach mit einem empörten Unterton in einem politischen Kontext geführt, was zu einer Polarisierung des Diskurses geführt hat, der sich letztlich im Austausch von schlagworthaften, politisch aufgeladenen Formulierungen erschöpft, aber eine sachgerechte Befundsermittlung nicht zu leisten vermag.
Die vorliegende Seminararbeit nimmt sich der genannten Thematik an und untersucht, inwieweit sich ein "Ausländerbonus" im oben genannten Sinne in der Strafgerichtsbarkeit wiederfindet.
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