Band 146
Obliegenheiten und Nebenpflichten Eine Untersuchung dieser besonderen Verhaltensanforderungen im Privatversicherungsrecht und im allgemeinen Zivilrecht unter besonderer Berücksichtigung der Dogmengeschichte
Aus der Reihe
Jus Privatum
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Ja
Family Sharing
Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
01.02.2010
Verlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
372 (Printausgabe)
Dateigröße
2239 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783161512230
Obliegenheiten sind Verhaltensanforderungen. Es gibt sie in vielen Bereichen, z.B. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners oder sogenannte Mitwirkungsobliegenheiten. Seit der Schrift von Reimer Schmidt (1953) herrscht die Auffassung vor, dass Obliegenheiten keine 'echten' Rechtspflichten sind. Man spricht überwiegend von 'Pflichten minderer Zwangswirkung', 'Voraussetzungen für den eigenen Rechtserhalt' und 'Verschulden gegen sich selbst'. Undifferenziert wird oft behauptet, der Berechtigte habe kein Interesse an der Erfüllung der Obliegenheiten. Als Konsequenz finden die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts keine Anwendung. Ursprünglich wurde diese Obliegenheitstheorie vom Reichsgericht zugunsten des Versicherungsnehmers anerkannt, der nicht für das Verschulden Dritter einstehen und dadurch den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren sollte. Dieser Vorteil wurde jedoch durch die an die Stelle des
278 BGB gesetzte Repräsentantenhaftung eingebüsst. Die Bedeutung der Obliegenheiten ist nach wie vor ungeklärt. So hielt der EuGH jüngst Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Belehrungsobliegenheiten grundsätzlich für möglich. Deshalb werden diese seither doch als 'echte' Pflichten qualifiziert, statt die theoretische Behandlung zu überdenken. Dies führt zu Zirkelschlüssen in der herrschenden Meinung, weil es an einer dogmatischen Grundlage fehlt. Susanne Hähnchen untersucht die Funktionen der einzelnen Obliegenheitstatbestände, die jeweilige Interessenlage sowie die Entwicklung der Ansichten zur 'Rechtsnatur' und kommt so zu einem differenzierenden Ergebnis.
ist Professorin für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
278 BGB gesetzte Repräsentantenhaftung eingebüsst. Die Bedeutung der Obliegenheiten ist nach wie vor ungeklärt. So hielt der EuGH jüngst Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Belehrungsobliegenheiten grundsätzlich für möglich. Deshalb werden diese seither doch als 'echte' Pflichten qualifiziert, statt die theoretische Behandlung zu überdenken. Dies führt zu Zirkelschlüssen in der herrschenden Meinung, weil es an einer dogmatischen Grundlage fehlt. Susanne Hähnchen untersucht die Funktionen der einzelnen Obliegenheitstatbestände, die jeweilige Interessenlage sowie die Entwicklung der Ansichten zur 'Rechtsnatur' und kommt so zu einem differenzierenden Ergebnis.
ist Professorin für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
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