Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständige
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.06.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
17 (Printausgabe)
Dateigröße
446 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656223504
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: An das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit des gesamten Arbeitsrechts geknüpft. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis sind die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, also eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das ist vom Begriff des Arbeitnehmers aus zu überprüfen, so dass dem Arbeitnehmerbegriff eine entscheidende Bedeutung für die praktische Rechtsanwendung zukommt. Die Arbeitnehmereigenschaft ist Voraussetzung und Schlüsselfunktion, d.h. ein zentraler Anknüpfungspunkt für viele gesetzliche Bestimmungen, so beispielsweise für das Sozialversicherungsrecht. Im Individualarbeitsrecht, das vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers dient, erlangt der Arbeitnehmer eine Reihe von Ansprüchen. So hat er beispielweise Anspruch gem.
2,3 EntgFG auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen oder im Krankheitsfall und geniesst Kündigungsschutz gem.
1 KschG. Auch für das kollektive Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer von grosser Wichtigkeit, den nur ihm steht grundsätzlich das Streikrecht sowie das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gem.
7 BetrVG i.V.m.
5 Abs.1 BetrVG zu. Der Begriff des Arbeitnehmers im Individualarbeitsrecht unterscheidet sich nicht von dem im kollektiven Arbeitsrecht. Von grosser praktischer Bedeutung ist die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen alleine schon für die Wahl des Rechtwegs bei Rechtsstreitigkeiten. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, während bei Selbstständigen die Zivilgerichte zuständig sind.
Im Rahmen dieses Assignments soll dargestellt werden, wer sich hinter den Begriffen Arbeitnehmer und Selbstständiger verbirgt. Es soll aufgezeigt werden, wie der jeweilige Begriff aus arbeitsrechtlicher Perspektive ermittelt werden kann.
2,3 EntgFG auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen oder im Krankheitsfall und geniesst Kündigungsschutz gem.
1 KschG. Auch für das kollektive Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer von grosser Wichtigkeit, den nur ihm steht grundsätzlich das Streikrecht sowie das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gem.
7 BetrVG i.V.m.
5 Abs.1 BetrVG zu. Der Begriff des Arbeitnehmers im Individualarbeitsrecht unterscheidet sich nicht von dem im kollektiven Arbeitsrecht. Von grosser praktischer Bedeutung ist die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen alleine schon für die Wahl des Rechtwegs bei Rechtsstreitigkeiten. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, während bei Selbstständigen die Zivilgerichte zuständig sind.
Im Rahmen dieses Assignments soll dargestellt werden, wer sich hinter den Begriffen Arbeitnehmer und Selbstständiger verbirgt. Es soll aufgezeigt werden, wie der jeweilige Begriff aus arbeitsrechtlicher Perspektive ermittelt werden kann.
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