Die Differenzhaftung der Gesellschafter in der Vor-GmbH Spezielle Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung, Verlustdeckungshaftung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
18.08.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
636 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640683758
2 I GmbHG errichtet und entsteht als Rechtsfolge der Eintragung in das Handelsregister gemäss
11 I GmbHG.
Die Gründung der GmbH erfolgt regelmässig in mehreren Schritten. Die Vorgründungsgesellschaft stellt die Phase des Zusammenschlusses der Gesellschafter zu einer BGB-Gesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft dar. Ihr Zweck ist der Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Die Vor-GmbH entsteht durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages gemäss
2 I GmbHG. Ihr Zweck ist die Herbeiführung der Eintragung der GmbH. Nur bei ordnungsgemässer Errichtung und Anmeldung gemäss
9c GmbH wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen.
Im Gründungsstadium wird von einer beschränkten Teilnahme der GmbH-Vorläufer am Geschäftsverkehr ausgegangen. Die wirtschaftliche Teilnahme zieht zwangsläufig haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Da für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern noch keine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gemäss
13 II GmbHG stattfindet, müssen die Gläubiger- und Gesellschafterinteressen anderweitig geschützt werden.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit soll die Differenzhaftung der Gesellschafter als Teil der Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH sein.
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