In der Bundestagsrede 2011 hat Benedikt XVI. das Schlagwort „Ökologie des Menschen“ in Verbindung mit dem Naturrecht gebracht. Letzteres steht für die Integration des Menschlichen und wird aktuell, wo der Mensch über sich selbst verfügen will. Die Zeit des Naturrechts als System ist vorbei, unabweisbar aber bleibt die Frage nach Leben und Sein des Menschen „im Recht“. So wird z. B. bei biomedizinischen Eingriffen in das menschliche Genom die Frage nach der künftigen Identität der Menschennatur gestellt. Kein anderer Philosoph hat den konstitutiven Zielbezug des Naturrechts auf die Person des Menschen als allem Denken vorausliegendes Sein so deutlich herausgearbeitet wie Robert Spaemann. Die Erschliessung der Entsprechung von Sein und Sollen, wie sie in jeder Person schon präsent ist, und die Umsetzung in eine grenzbewusste Ethik sind entscheidende Anstösse zur Erneuerung naturrechtlichen Denkens.
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