Band 10
Der vorprozessuale und innerprozessuale Zugriff auf Kronzeugenerklärungen im Private Enforcement unter der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
Aus der Reihe
Schriften der EBS Law School
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Ja
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
13.07.2017
Verlag
Nomos VerlagSeitenzahl
358 (Printausgabe)
Dateigröße
2661 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783845279374
Kronzeugenerkl¿rungen bilden ein substanzielles Beweismittel privater Kartellschadensersatzklagen. Die Verhinderung ihrer Offenlegung ist ein zentrales Regelungselement der neu geschaffenen Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU.
Der Autor zeigt nach einer ¿berblicksartigen Einf¿hrung in die Grundlagen der Durchsetzung privatrechtlicher Kartellschadensersatzanspr¿che auf, welche rechtlichen Instrumentarien Kartellgesch¿digten bisher zur Verf¿gung standen, um im vorprozessualen und innerprozessualen Stadium Einsicht in die von den Beh¿rden gesch¿tzten Kronzeugendokumente zu erhalten, und welchen Anpassungsbedarf f¿r das nationale Beweisrecht die Kartellschadensersatzrichtlinie nunmehr mit sich bringt. Dar¿ber hinaus wird eingehend dargestellt, dass der unabw¿gbare Schutz von Kronzeugenerkl¿rungen mit unionalem Prim¿rrecht in Gestalt der Artt. 101 und 102 AEUV und dem durch Art. 47 der Grundrechtecharta der Europ¿ischen Union gew¿hrleisteten Recht auf Beweis konfligiert.
Der Autor zeigt nach einer ¿berblicksartigen Einf¿hrung in die Grundlagen der Durchsetzung privatrechtlicher Kartellschadensersatzanspr¿che auf, welche rechtlichen Instrumentarien Kartellgesch¿digten bisher zur Verf¿gung standen, um im vorprozessualen und innerprozessualen Stadium Einsicht in die von den Beh¿rden gesch¿tzten Kronzeugendokumente zu erhalten, und welchen Anpassungsbedarf f¿r das nationale Beweisrecht die Kartellschadensersatzrichtlinie nunmehr mit sich bringt. Dar¿ber hinaus wird eingehend dargestellt, dass der unabw¿gbare Schutz von Kronzeugenerkl¿rungen mit unionalem Prim¿rrecht in Gestalt der Artt. 101 und 102 AEUV und dem durch Art. 47 der Grundrechtecharta der Europ¿ischen Union gew¿hrleisteten Recht auf Beweis konfligiert.
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