Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar. Dieser pathetische Gedanke gehört inzwischen seit mehr als einem halben Jahrhundert zum festen Bestandteil der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Gleichwohl wirft er nach wie vor zahlreiche Fragen auf: Was gehört eigentlich zu diesem Kernbereich? Wie ist er gegenüber staatlichen Überwachungsmassnahmen zu schützen? Und wie lässt sich das praktisch unvermeidbare Eindringen in den Kernbereich mit dessen postulierter Unantastbarkeit vereinbaren? Christian Rottmeier geht diesen Fragen mit Blick auf jene strafprozessuale Überwachungsmassnahmen nach, die es erlauben, Menschen innerhalb wie ausserhalb von Wohnungen sowie beim Telefonieren heimlich abzuhören. Ziel ist es, zu einer in sich konsistenten Kernbereichsdogmatik zu gelangen. Dabei entwickelt er unter Berücksichtigung der jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum BKA-Gesetz auch Vorschläge für einen effektiven Kernbereichsschutz de lege ferenda.
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