Leistungsorientierte Vergütung in Kreditinstituten - Hintergründe - Chancen - Risiken
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
25.10.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
145 (Printausgabe)
Dateigröße
16335 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638318945
87 Abs.1. Nr.10 BetrVG fallen alle Geld- oder geldwerten Leistungen, die der Arbeitgeber gewährt [vgl. Günter, S.85-98]. Somit sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lohn/Arbeitsentgelt zu bezeichnen [vgl. BGB
611]. Ebenso werden die Begriffe Vergütung, Entlohnung und Verdienst als Synonyme für Arbeitsentgelt gebraucht. Die ursprüngliche Begriffszuordnung sei kurz erwähnt: "Der Begriff Lohn wird für die Gruppe der Arbeiter, Gehalt für Angestellte, die Bezüge für Beamte und die Gage für Künstler als Entgeltformen unterschieden" [Luczak, S.531; Kolb 1998, S.165]. Im heutigen Sprachgebrauch werden alle Begriffe als Synonyme füreinander verwandt.
Rechtliche Grundlagen sind Tarifverträge des betreffenden Wirtschaftszweiges und individuelle Betriebsvereinbarungen [vgl.
77 III Betr.VG]. "Selbst ohne besondere Abmachung ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Arbeitsentgeltes an den Arbeitnehmer in Höhe des ortsüblichen Lohns (
612 BGB) als Entgelt für geleistete Arbeit verpflichtet" [vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, S. 163].
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