Vor- und Nachteile der Öffentlichen Kulturförderung
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.11.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
468 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638328289
Die Förderung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft gehört in Deutschland zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Fördermitteln der öffentlichen Hand ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Arbeit möchte nicht nur das gesamte Gebiet der öffentlichen Kulturförderung umreissen und das Zuwendungsverfahren erläutern, sondern auch auf die Hürden, Probleme und Hindernisse hinweisen, die im Zusammenhang damit entstehen können.
Die Kulturausgaben der öffentlichen Hand werden massgeblich von Ländern und Gemeinden bestritten. In geringerem Masse beteiligt sich der Bund an der Kulturfinanzierung. Das föderale Prinzip, gem. Art. 20 GG. besagt, dass die Staatsgewalt nach innen vorrangig in den Händen von Teilstaaten d.h. den einzelnen Bundesländern zu liegen hat. Art. 30 GG unterstreicht die Befugnisse der Länder nochmals. Dementsprechend ist die Kulturpolitik der einzelnen Bundesländer, wie sich dies bereits schon in sehr unter-schiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Landesverfassungen ausdrückt, stark von den länderspezifischen Traditionen geprägt (vgl. Klein, 2003, S.122).
Der finanzielle Rahmen, wie er vor allen Dingen durch die jeweiligen Kulturhaushalte abgesteckt wird, entscheidet wesentlich darüber, welche Institutionen eingerichtet und aufrechterhalten, welche Projekte unterstützt und gefördert werden können. Die Kulturausgaben des Bundes, der Länder und der einzelnen Gemeinden sind jeweils in sog. Haushaltsplänen für ein Haushaltsjahr oder einen Doppelhaushalt festgelegt. Kulturpolitik setzt finanzielle Rahmenbedingungen durch die Aufstellung und Beschliessung entsprechender Haushaltssatzungen. Sie ist hierbei in ihren Entscheidungen allerdings keineswegs frei, sondern durch eine Reihe von Konditionen beschränkt. Dies sind vor Allem (vgl. Klein, 2003, S.82f.) :
die allgemeinen Regeln des öffentlichen Haushaltsrechtes
die allgemeine wirtschafts- und finanzpolitische Situation
das allgemeine politische Klima
gesetzliche Vorgaben und eingegangene juristische Bestimmungen
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