Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875 Neudruck der 1882 erschienenen 1. Auflage des Friedrichs‘schen Kommentars zum Preußischen Fluchtliniengesetz
-
- eBook
- ausgewählt
-
Sprache:Deutsch
-
Verlag:Tredition
- Tredition Fr. 29.90 ausgewählt
- Tredition GmbH Fr. 10.90
-
Auflage:1
- 1 Fr. 29.90 ausgewählt
- 1 Fr. 55.90
Fr. 29.90
inkl. gesetzl. MwSt.,
-
Kostenlose Lieferung ab Fr. 30 Einkaufswert
Schweiz & Liechtenstein:
Versandkostenfrei ab Fr. 30.00
Versandkosten bis Fr. 30.00: Fr. 3.50Andere Lieferländer
Fr. 18.00 unabhängig vom Warenwert
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
02.02.2018
Herausgeber
D. SchreiberVerlag
TreditionSeitenzahl
136
Maße (L/B/H)
21/14.8/1 cm
Gewicht
206 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-7469-0859-5
Das preussische Fluchtliniengesetz wurde vor mehr als 140 Jahren eingeführt und überdauerte das Kaiserreich, die Weimarer Republik, den Nationalsozialismus und ebenso die Anfänge der jungen Bundesrepublik. In dem Vorwort zu diesem Kommentar führt der Verfasser, Oberverwaltungsgerichtsrat R. Friedrichs, aus, dass es die Aufgabe dieses kleinen Werkes sei, die Erkenntnisse und Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichtes einem grösserem Kreise bekannt zu machen, um nicht dieselben Fragen, welche bereits in einer Reihe von Fällen an das genannte Gericht gelangt sind, immer wieder von Neuem zum Gegenstande der Erörterung im Verwaltungsstreitverfahren werden zu lassen.
Die Erläuterungen zum Strassen- und Baufluchtengesetz sind auch weiterhin von grosser Bedeutung für Grundbesitzer, die von einer Strassenerschliessungsmassnahme an einer - möglicherweise - vorhandenen Strasse betroffen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen bestimmt, dass die Regelungen der damaligen Zeit für Strassen, die vor dem 29. Juni 1961 von einer Gemeinde unterhalten wurden, entsprechend anzuwenden sind.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.