Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§34 a EStG). Systematik und Anwendung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
25.05.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
7 (Printausgabe)
Dateigröße
491 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668710764
Fachbuch aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der
34 a des EStG sagt grundsätzlich aus, dass sogenannte nicht entnommene Gewinne (also erwirtschaftete Gewinne, die im lfd. Wirtschaftsjahr nicht entnommen werden, sondern weiterhin im Betriebsvermögen verbleiben) aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Arbeit (Gewinneinkunftsarten) auf Antrag des Stpfl. Mit einem pauschalen Steuersatz von 28,25% zzgl. SolZ und evtl. KiSt versteuert werden können.
Umsatzstarke Einzelunternehmer sollen dazu animiert werden, erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen zu belassen, was die Wirtschaft fördern soll, da eben mehr Kapital im Unternehmen verbleibt, was dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen kann.
34 a des EStG sagt grundsätzlich aus, dass sogenannte nicht entnommene Gewinne (also erwirtschaftete Gewinne, die im lfd. Wirtschaftsjahr nicht entnommen werden, sondern weiterhin im Betriebsvermögen verbleiben) aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Arbeit (Gewinneinkunftsarten) auf Antrag des Stpfl. Mit einem pauschalen Steuersatz von 28,25% zzgl. SolZ und evtl. KiSt versteuert werden können.
Umsatzstarke Einzelunternehmer sollen dazu animiert werden, erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen zu belassen, was die Wirtschaft fördern soll, da eben mehr Kapital im Unternehmen verbleibt, was dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen kann.
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