Die parallele Rechtshängigkeit gemäss dem Lugano-Übereinkommen und der revidierten Brüssel-I-Verordnung Eine Gegenüberstellung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
18.10.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
49 (Printausgabe)
Dateigröße
725 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668819825
Während sich der räumliche Anwendungsbereich der EuGVVO auf die Mitgliedsstaaten der EU erstreckt, erfasst jener des LugÜ zusätzlich - mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein - die EFTA-Staaten. Die Absicht hinter diesen Abkommen und Verordnungen ist die Schaffung einer einheitlichen Zuständigkeitsregelung in Handels- und Zivilsachen im eurointernationalen Raum, die mittels verschiedener Zuständigkeits- und Rechtshängigkeitsvorschriften zu mehr Rechtssicherheit führt. Zudem soll dank vereinfachten Verfahren zu einer rascheren unkomplizierteren Anerkennung von ausländischen Entscheiden gelangt werden können.
Am 12. Dezember 2012 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verabschiedet (nEuGVVO), eine Neufassung der Brüssel-I-Verordnung.
Zwar wird durch die Stärkung von Gerichtsstandsvereinbarungen, dem Wegfall von Exequaturverfahren und die Berücksichtigung von Verfahren in Drittstaaten eine nochmalige Verbesserung der Rechtssicherheit beabsichtigt, doch mit dem Inkrafttreten der Verordnung erfährt ebendieser eurointernationale, einheitliche Rechtsraum zugleich eine Aufspaltung in zwei Teile: Im einen Teil findet die nEuGVVO Anwendung. Im anderen gelten weiterhin das LugÜ bzw. die EuGVVO.
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