Ein europäisches Gemeinnützigkeitsstatut mit einem einheitlichen Rechtsrahmen für einen unionsweit anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus ist eine der Zukunftsaufgaben der Europäischen Union. Gemeinnützige Einrichtungen stossen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten auf zahlreiche Hindernisse. Mangels Gegenseitigkeitsprinzip der automatischen Anerkennung wird der inländische Gemeinnützigkeitsstatus in einem anderen Mitgliedstaat regelmässig nicht ohne weiteres anerkannt. Die Rechtsprechung des EuGH hat nur zu einer punktuellen Angleichung der Einzelsteuergesetze der Mitgliedstaaten geführt. Die anhand eines Ländervergleichs herausgestellten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen zwölf Mitgliedstaaten bilden den Ausgangspunkt, an dem ein europäisches Gemeinnützigkeitsstatut ansetzen kann.
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