Eine Historikerin und ein Jurist legen hier den Versuch eines Gesamtüberblicks vor, der die politische Justiz der Weimarer Republik an einigen typischen Fällen veranschaulichen soll. Der Begriff „politische Justiz“ wird dabei im weitesten Sinne verstanden, er bezieht alles ein, was den Zusammenhang zwischen Justiz und Politik verdeutlichen konnte. Die Darstellung stützt sich auf eine umfassende Sichtung des veröffentlichten Materials, wobei insbesondere auch Prozessberichte und Kommentare in Tageszeitungen sowie die Protokolle des Reichstags herangezogen wurden.
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