Band 834
Fremdrechtsanwendung bei der Behandlung von EU/EWR-Auslandsgesellschaften sowie der Societas Europaea nach deutschem Strafrecht
Aus der Reihe
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
14.06.2019
Verlag
Utzverlag GmbHSeitenzahl
262 (Printausgabe)
Dateigröße
4742 KB
Sprache
Deutsch
EAN
9783831674541
Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Fremdrechtsanwendung
im Wirtschaftsstrafrecht. Damit sind Fälle gemeint, in denen deutsche Straftatbestände - wie beispielsweise
266 StGB - Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, akzessorisch in Bezug nehmen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit - spätestens seit der Entscheidung "Inspire Art" (EuGH NZG 2003, 1064) - ermöglicht Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine weitgehende Rechtswahlfreiheit
im Gesellschaftsrecht. Danach ist das Gesellschaftsrecht ihres Gründungsstaates auch für (Schein-) Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat massgeblich. Im Ergebnis kann eine Auslandsgesellschaft also ihr Gründungsrecht
"mitbringen". Dies führt in Deutschland etwa seit 2003 zu einer vermehrten Gründung von Auslandsgesellschaften, insbesondere der englischen Limited. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, ob und inwieweit europäisches Gesellschaftsrecht im deutschen Strafrecht anzuwenden ist. Ebenso wird untersucht, inwieweit die Regelungen der supranationalen Rechtsform Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, bei deutschen Straftatbeständen zu berücksichtigen
sind. Die Untersuchung behandelt vor allem die verfassungsrechtlichen
Bedingungen, wie die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Analogieverbot, die bei der Anwendung nationalen Strafrechts erfüllt sein müssen.
im Wirtschaftsstrafrecht. Damit sind Fälle gemeint, in denen deutsche Straftatbestände - wie beispielsweise
266 StGB - Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, akzessorisch in Bezug nehmen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit - spätestens seit der Entscheidung "Inspire Art" (EuGH NZG 2003, 1064) - ermöglicht Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine weitgehende Rechtswahlfreiheit
im Gesellschaftsrecht. Danach ist das Gesellschaftsrecht ihres Gründungsstaates auch für (Schein-) Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat massgeblich. Im Ergebnis kann eine Auslandsgesellschaft also ihr Gründungsrecht
"mitbringen". Dies führt in Deutschland etwa seit 2003 zu einer vermehrten Gründung von Auslandsgesellschaften, insbesondere der englischen Limited. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Frage, ob und inwieweit europäisches Gesellschaftsrecht im deutschen Strafrecht anzuwenden ist. Ebenso wird untersucht, inwieweit die Regelungen der supranationalen Rechtsform Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, bei deutschen Straftatbeständen zu berücksichtigen
sind. Die Untersuchung behandelt vor allem die verfassungsrechtlichen
Bedingungen, wie die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Analogieverbot, die bei der Anwendung nationalen Strafrechts erfüllt sein müssen.
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