Grenzen des Bundesverfassungsgerichts im europäischen Integrationsprozess
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Ja
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Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
01.08.2020
Verlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
369 (Printausgabe)
Dateigröße
2987 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783161541605
In keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist die Vorstellung von verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen der europäischen Integration derart stark ausgeprägt wie in Deutschland. Zwar haben auch andere Verfassungsgerichte den Integrationsprozess flankiert. Aber kein Gericht hat im Gewaltenteilungsgefüge eine vergleichbar dominante Rolle eingenommen wie das Bundesverfassungsgericht. Der europäische Integrationsprozess ist zu seiner grössten institutionellen Herausforderung geworden. In einem historischen Moment, in dem die demokratische Qualität der Integrationsvertiefung offen in Frage gestellt wird, kommt dem Bundesverfassungsgericht im Institutionengefüge der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung zu. Sven Simon nimmt eine Bestimmung der Kompetenzgrenzen für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor und skizziert den verfassungsrechtlichen Rahmen für zukünftige Entscheidungen.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Giessen und der University of Warwick (Grossbritannien); 2008-2010 Rechtsreferendar am Landgericht Giessen mit Stationen in Frankfurt, Berlin, Tel Aviv (Israel) und New York (USA); 2009 Promotion; 2010-15 Akademischer Rat an der Universität Giessen; 2015 Habilitation; Verleihung der Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Giessen und der University of Warwick (Grossbritannien); 2008-2010 Rechtsreferendar am Landgericht Giessen mit Stationen in Frankfurt, Berlin, Tel Aviv (Israel) und New York (USA); 2009 Promotion; 2010-15 Akademischer Rat an der Universität Giessen; 2015 Habilitation; Verleihung der Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.
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