Risikoverteilung im Staatshaftungsrecht am Beispiel amtshaftungsrechtlicher Gefahrvermeidungspflichten bei fehlerhafter Planung, Genehmigung und Aufsicht
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Ja
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Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
01.05.2021
Verlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
399 (Printausgabe)
Dateigröße
1947 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783161604430
Das deutsche Staatshaftungsrecht, insbesondere die Amtshaftung nach
839 BGB/Art. 34 GG, gilt aus dogmatischer Sicht weithin als rückständig, die einschlägige Rechtsprechung als inkonsistent. Besondere Schwierigkeiten bereiten seit jeher staatliche Massnahmen, die Voraussetzungen für private Tätigkeit schaffen oder privates Handeln überwachen. Boas Kümper untersucht, wie die ineinandergreifenden staatlichen und privaten Verantwortungsbereiche haftungsrechtlich einzuordnen sind und wann fehlerhaftes Staatshandeln eine Schadensersatzpflicht nach sich zieht. Dazu analysiert er das Verhältnis von haftungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Wertungen sowie die Tragfähigkeit überkommener amtshaftungsrechtlicher Argumentationsstränge. Dogmatische Entwicklungen des privaten Haftungsrechts dienen ihm als Orientierungspunkte für die Bildung von Zurechnungsmassstäben und Entscheidungskriterien.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Erlangen, Münster und Freiburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Bochum; 2011 Promotion an der Universität Freiburg.
839 BGB/Art. 34 GG, gilt aus dogmatischer Sicht weithin als rückständig, die einschlägige Rechtsprechung als inkonsistent. Besondere Schwierigkeiten bereiten seit jeher staatliche Massnahmen, die Voraussetzungen für private Tätigkeit schaffen oder privates Handeln überwachen. Boas Kümper untersucht, wie die ineinandergreifenden staatlichen und privaten Verantwortungsbereiche haftungsrechtlich einzuordnen sind und wann fehlerhaftes Staatshandeln eine Schadensersatzpflicht nach sich zieht. Dazu analysiert er das Verhältnis von haftungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Wertungen sowie die Tragfähigkeit überkommener amtshaftungsrechtlicher Argumentationsstränge. Dogmatische Entwicklungen des privaten Haftungsrechts dienen ihm als Orientierungspunkte für die Bildung von Zurechnungsmassstäben und Entscheidungskriterien.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Erlangen, Münster und Freiburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Bochum; 2011 Promotion an der Universität Freiburg.
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