Unterliegt ein italienischer Staatsbürger, der von französischem Boden aus einen polnischen Hacker in Russland beauftragt, sich in das Datenverarbeitungssystem einer schweizerischen Bank einzuhacken, dem schweizerischen Strafrecht? Was, wenn der Italiener den Auftrag von schweizerischem Gebiet aus versendet und das Angriffsziel nicht eine Bank in der Schweiz, sondern in Tschad ist, wo das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem nicht unter Strafe gestellt ist?Ziel dieser Studie ist es, Antworten auf solche Fragen herauszuarbeiten. Im Zentrum der Untersuchung steht das strafrechtliche Territorialitätsprinzip, wobei die völkerrechtlichen Vorgaben ebenso wie die nationalrechtlichen Vorschriften analysiert werden.
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