Die Dienstleistungsbetriebsstätte unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
03.03.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
22 (Printausgabe)
Dateigröße
547 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346600233
Bisher hat das Erbringen von Dienstleistungen keine Betriebsstätte begründet, doch viele Entwicklungsländer vertreten die Auffassung, dass allein die Erbringung von Dienstleistungen über einen Zeitraum von mehr als 183 Tage zu der Begründung einer Dienstleistungs-Betriebsstätte führt. Im DBA-China mit Deutschland ist in Art. 5 Abs. 3 b eine entsprechende Regelung zu finden, so dass das Erbringen von Dienstleistungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu einer Betriebsstätte führt. Generell lehnen aber Industriestaaten wie Deutschland diese Auffassung ab und möchten bei der enger gefassten Betriebsstättenbegründung bleiben.
Durch die zunehmende Digitalisierung stellt sich die Frage, ob die Definition des Betriebsstättenbegriffs noch zeitgemäss ist. Eine feste Geschäftseinrichtung ist in der digitalen Wirtschaft nicht mehr notwendig. Hinzu kommt, dass durch die Globalisierung vermehrt grenzüberschreitende Dienstleistungen erbracht werden. Viele Dienstleistungen können ohne Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat erbracht werden.
Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Betriebsstättendefinition sowohl im nationalen Recht als auch im Abkommensrecht aufzuzeigen und die aktuellen Entwicklungen darzustellen, insbesondere die Aufweichung des Tatbestandsmerkmals der Verfügungsmacht im Abkommenrecht sowie die Unterscheidung einer echten und unechten
Dienstleistungsbestriebstätte und die Umsetzung des BEPS Aktionsplans. Anschliessend werden Kritikpunkte wie die Aufteilung des Steuersubstrats, die Rechtsunsicherheit durch den Widerspruch des OECD-MA und des OECD-MK und die Interessengegensätze von Industriestaaten und Entwicklungsländer aufgegriffen.
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