Schieflagen in vertraglichen Austauschverhältnissen sind ein Phänomen, mit dem sich eine jede Zivilrechtsordnung auseinandersetzen muss: Einem übermächtigen Vertragspartner steht ein schwacher gegenüber, sodass die Gefahr besteht, dass der schwache Vertragspartner ausgebeutet wird. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine Rechtsordnung Schutzmassnahmen für die schwächere Partei ergreifen möchte. Seit dem 12. Jh. waren sich das römische und das kanonische Recht genau über diese Frage uneins, wie sich bei dem Rechtsinstitut der laesio enormis zeigte. Für die einen war sie ein universelles Mittel, unbillige Vertragsverhältnisse umfassend zu korrigieren, andere sahen in ihr eine blosse Ausnahmeregelung, deren Anwendung begrenzt werden sollte. Die Stadt- und Landrechte machten sich bis zum 17. Jh. daraus ihren eigenen Reim. Mit der spannenden Geschichte dieses Rezeptionsvorgangs beschäftigt sich das vorliegende Werk.
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