Band 20
Die Sportregelakzessorietät des § 265d StGB Der Strafrichter als Schiedsrichter?
Aus der Reihe
Studien zum Wirtschaftsstrafrecht - Neue Folge
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
Fr. 74.90
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Ja
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
27.09.2022
Verlag
Nomos VerlagSeitenzahl
244 (Printausgabe)
Dateigröße
2121 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783748929444
Die Arbeit behandelt das Verhältnis des
265d StGB zum Sportrecht. Nach diesseitiger Auffassung setzt auch die Strafbarkeit des
265d Abs. 1 und 2 StGB einen Verstoss des Vorteilsnehmers gegen die jeweils einschlägigen Sportregeln voraus. Daraus ergeben sich verschiedene Folgeprobleme etwa mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG sowie die Frage, wer nunmehr über einen Sportregelverstoss zu richten hat. Hierzu werden die Besonderheiten des Wettkampfsports von der Regelentstehung bis zu deren Durchsetzung erörtert, die potenziellen Bindungswirkungen von sportbezogenen (Verbands-)Entscheidungen auf den Straftatbestand untersucht und anhand verschiedener Beispiele konkretisiert.
265d StGB zum Sportrecht. Nach diesseitiger Auffassung setzt auch die Strafbarkeit des
265d Abs. 1 und 2 StGB einen Verstoss des Vorteilsnehmers gegen die jeweils einschlägigen Sportregeln voraus. Daraus ergeben sich verschiedene Folgeprobleme etwa mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG sowie die Frage, wer nunmehr über einen Sportregelverstoss zu richten hat. Hierzu werden die Besonderheiten des Wettkampfsports von der Regelentstehung bis zu deren Durchsetzung erörtert, die potenziellen Bindungswirkungen von sportbezogenen (Verbands-)Entscheidungen auf den Straftatbestand untersucht und anhand verschiedener Beispiele konkretisiert.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Weitere Artikel finden Sie in
- eBooks >
- Fachbücher >
- Recht