Das Buch schliesst zwei Erkenntnislücken zur bilanz- und bankaufsichtsrechtlichen Abgrenzung von Eigenkapital in Institutsgruppen. Der erste Teil analysiert vor dem Hintergrund verschiedener Auslegungen der CRR durch die EBA, ob das gezeichnete Kapital von Tochterunternehmen, die durch Gewinnabführungsverträge mit ihren Mutterunternehmen verbunden sind, den bankaufsichtlichen Anforderungen an Instrumente des harten Kernkapitals entspricht. Der zweite Teil diskutiert die handelsbilanzielle Behandlung des Fonds für allgemeine Bankrisiken bei Konsolidierungen und Verschmelzungen, wobei im Mittelpunkt steht, ob dieser bilanzielle Sonderposten aufgrund seines Eigenkapitalcharakters dem aufrechnungspflichtigen Eigenkapital zuzurechnen ist.
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