Der Bundeskanzler regiert gemeinsam mit einigen Abgeordneten, Ministern und dem Bundespräsidenten die Republik. Dieses Regieren zielt auf das Bestimmen über die Ausübung eigener wie fremder Kompetenzen. Einerseits ist es inhaltlich weitestgehend ungebundenes Bestimmen über den Staat. Andererseits wird es politisch reguliert: Es setzt die Mitwirkung Vieler voraus und ist auf Vertrauen angewiesen. Jannis Lennartz stellt das verfassungsrechtliche Fundament anhand des Verhältnisses der Regierenden dar, welches massgeblich durch die Richtlinienbestimmung gemäss Art. 65 S. 1 GG geordnet wird.
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