Die Gnadenquartalsregelung Die Folgen des Todes eines niedergelassenen Arztes.Eine Untersuchung der zivil-, berufs- und vertragsarztrechtlichen Grundlagen Schlagworte: 'Fortführung' 'Arztpraxis' 'Nachbesetzung' 'Ärztliche Kooperation' 'Fremdbesitz'
Aus der Reihe
Studien zum Medizin- und Gesundheitsrecht
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
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Nein
Erscheinungsdatum
01.08.2023
Verlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
390 (Printausgabe)
Dateigröße
3411 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783161623417
Verstirbt ein Vertragsarzt, endet seine Zulassung. Ein Stillliegen seiner hinterlassenen Arztpraxis bis zur Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes liefe den Interessen seiner Erben und der Patientenversorgung zuwider. Ausgehend davon ermöglicht das Gnadenquartal den Erben die vorübergehende Fortführung der Arztpraxis. Lucas Reinert analysiert die Handhabung des Gnadenquartals in der Praxis und die bestehenden Regelungen unter Berücksichtigung der Historie, des Eigentumsgrundrechts sowie des sozialrechtlichen Kontextes. Dabei untersucht er mit Blick auf typische gesellschaftsvertragliche Gestaltungen auch, inwieweit das Gnadenquartal auf ärztliche Kooperationen entsprechend anzuwenden ist. Im Anschluss hieran unterbreitet Lucas Reinert einen Vorschlag für eine dogmatisch überzeugende und zugleich interessengerechte Gnadenquartalsregelung, die neben Einzelpraxen auch ärztliche Kooperationen umfasst. Der Autor wirft dabei zudem einen Blick auf vergleichbare Regelungen anderer freier Berufe.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf und London; 2019 Erste Juristische Prüfung (OLG Düsseldorf); 2022 LL.M. an der London School of Economics and Political Science (LSE); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR) an der Universität Düsseldorf; Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf und London; 2019 Erste Juristische Prüfung (OLG Düsseldorf); 2022 LL.M. an der London School of Economics and Political Science (LSE); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR) an der Universität Düsseldorf; Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach.
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