Nutzen und Aufwand von Datenmanagement, Datensicherung und Archivierung von Daten
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
21.09.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
652 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346943217
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Informatik - Allgemeines, Note: 1,0, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Vorfeld beschäftigt sich das Assignment mit der Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen des Datenmanagements und versucht, eine Herleitung der Begrifflichkeiten Datenmanagement, Datensicherung und Datenarchivierung herzustellen. Folgend wird der Nutzen sowie der Aufwand von Datenmanagement, -sicherung und -archivierung erläutert. Im Anschluss werden die unterschiedlichen Datensicherungsmedien, welche in magnetische, optische und elektrische Speichermedien sowie Onlinespeicher klassifiziert werden, auf ihre Vor- und Nachteile beleuchtet. Daran reiht sich die Erstellung eines Konzepts für Datenmanagement, -sicherung und -archivierung in Form einer fiktiven Fallstudie. Abschliessend wird die Thematik zusammengefasst und kritisch reflektiert. Ausserdem werden Ausblicke gegeben, die im Zusammenhang mit der Thematik stehen, aber auf die, aufgrund des Umfangs des Assignments, nicht eingegangen werden konnte.
Von gesetzlicher Seite wurde am 25. Mai 2016 die Europäische Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Unternehmen haben die Vorgabe, die Verordnung bis zum 25. Mai 2018 umsetzen. Das bedeutet, dass die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen, wie auch öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch wird zum einen der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union gewährleistet, zum anderen wird der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt.
Von gesetzlicher Seite wurde am 25. Mai 2016 die Europäische Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Unternehmen haben die Vorgabe, die Verordnung bis zum 25. Mai 2018 umsetzen. Das bedeutet, dass die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen, wie auch öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch wird zum einen der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union gewährleistet, zum anderen wird der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt.
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