Die Versicherung des ländlichen Raums ist ein agrarpolitisches Instrument, das in Artikel 187 der Verfassung und in Artikel 4 des Gesetzes 8171/91 (Agrarpolitik) vorgesehen ist und dazu dient, die Gefahren der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verringern und ihren Fortbestand und ihre Qualität zu sichern. Wir werden uns speziell mit der Versicherung für landwirtschaftliches Getreide (Soja, Mais, Weizen und andere) befassen. Ziel dieser Versicherung ist der Schutz und die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die Deckung von Schäden, die durch meteorologische Phänomene verursacht werden. Zu diesen Phänomenen gehören Feuer, Blitzschlag, Frost, Hagel, Gewitter, übermässige Regenfälle, Trockenheit und starke Winde, vom Auflaufen der Pflanzen bis zur Ernte.
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