Band 130
Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGB
Aus der Reihe
Studien zum Strafrecht
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Sprache:Deutsch
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Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
02.10.2024
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGSeitenzahl
477 (Printausgabe)
Dateigröße
2426 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783748946700
Anhand des Verbotes von Kraftfahrzeugrennen beweist die Arbeit, dass Art. 103 Abs. 2 GG ein Bestimmtheitsgebot nicht nur hinsichtlich des Normwortlauts, sondern auch hinsichtlich der Normsystematik zu entnehmen ist.
315d StGB ist keiner normenklaren, konsistenten Auslegung zugänglich, weil der Gesetzgeber der Vorschrift kein erkennbares Prüfprogramm hinterlegt hat. Das Binnenverhältnis einzelner Tatbestandselemente wie auch die Relation zu Straftatbeständen des Strassenverkehrsstrafrechts und der Delikte gegen das Leben stehen einer näheren Bestimmung entgegen. Von diesem Befund ausgehend entwickelt die Arbeit einen über
315d StGB hinausweisenden Massstab an die Bestimmtheit von Strafgesetzen: ein Gebot der Klarheit der Normsystematik.
315d StGB ist keiner normenklaren, konsistenten Auslegung zugänglich, weil der Gesetzgeber der Vorschrift kein erkennbares Prüfprogramm hinterlegt hat. Das Binnenverhältnis einzelner Tatbestandselemente wie auch die Relation zu Straftatbeständen des Strassenverkehrsstrafrechts und der Delikte gegen das Leben stehen einer näheren Bestimmung entgegen. Von diesem Befund ausgehend entwickelt die Arbeit einen über
315d StGB hinausweisenden Massstab an die Bestimmtheit von Strafgesetzen: ein Gebot der Klarheit der Normsystematik.
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