Die Arbeitsmittelverordnung regelt die Benutzung, Prüfung und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln. Unterteilt ist die AM-VO in fünf Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen, Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel, Leitern und Gerüste, Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, Schlussbestimmungen.
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