Parlamentsrecht
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB 3
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Ja
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
12.08.2025
Verlag
C. F. MüllerSeitenzahl
300 (Printausgabe)
Dateigröße
858 KB
Auflage
2. neu bearbeitete Auflage 2025
Sprache
Deutsch
EAN
9783811489202
Dieses Lehrbuch dient in erster Linie Ausbildungszwecken. Das Parlamentsrecht formt den Rechtsrahmen für die Abgeordneten, für die (Selbst-)Organisation und die Willensbildung im Deutschen Bundestag. Sein Gegenstand sind demnach u.a.:
- die Rechtsstellung der Abgeordneten, Fraktionen und Gruppen,
- die Selbstorganisation und die Organe des Parlaments,
- seine Handlungsformen und
- Funktionen wie Gesetzgebung, Regierungskontrolle und Budgetrecht.
Parlamentsrechtliche Fragen gewinnen in der politischen Praxis und in Verfahren vor dem BVerfG zunehmend an Bedeutung. Sie sind Bestandteil der staatsorganisationsrechtlichen Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften im Pflichtfach zu Beginn des Jurastudiums. Darüber hinaus ist das Parlamentsrecht in seiner Vertiefung Gegenstand verschiedener Schwerpunktbereiche zu Themen wie "Rechtsetzung und Rechtspolitik", "Gesetzgebung", "Rechtsetzungsrecht" oder "Parlamentsrecht".
Fälle mit Lösungshinweisen, Beispiele, Grafiken sowie Aufbau- und Prüfungsschemata veranschaulichen den Lernstoff.
Im Zuge der Neuauflage wurden Rechtsänderungen und aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Der Bundestag hat seine Geschäftsordnung zum 1.1.2023 geändert, das Amt eines Bundespolizeibeauftragten geschaffen, das LobbyRG novelliert und das Abgeordnetengesetz im Zuge der "Maskenaffäre" in Teilen umgestaltet: Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestags wurden aus der Geschäftsordnung in das Abgeordnetengesetz übernommen und verschärft. Auch die Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und die InteressenverknüpfungimAusschuss wurden präzisiert. Politische Konflikte spiegeln sich in den jüngeren Entscheidungen des BVerfG, das sich etwa zur Vizepräsidentenwahl und zur (Ab-)Wahl von Ausschussvorsitzenden geäussert hat. Die Landesverfassungsgerichte waren ebenfalls mit parlamentsrechtlichen Fragestellungen befasst. 2024 hat der ThürVerfGH den Alterspräsidenten des 8. Thüringer Landtags wegen Verstössen gegen die Landesverfassung (und zugleich gegen die Geschäftsordnung des Landtags) zu verfassungsgemässem Verhalten verpflichtet.
- die Rechtsstellung der Abgeordneten, Fraktionen und Gruppen,
- die Selbstorganisation und die Organe des Parlaments,
- seine Handlungsformen und
- Funktionen wie Gesetzgebung, Regierungskontrolle und Budgetrecht.
Parlamentsrechtliche Fragen gewinnen in der politischen Praxis und in Verfahren vor dem BVerfG zunehmend an Bedeutung. Sie sind Bestandteil der staatsorganisationsrechtlichen Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften im Pflichtfach zu Beginn des Jurastudiums. Darüber hinaus ist das Parlamentsrecht in seiner Vertiefung Gegenstand verschiedener Schwerpunktbereiche zu Themen wie "Rechtsetzung und Rechtspolitik", "Gesetzgebung", "Rechtsetzungsrecht" oder "Parlamentsrecht".
Fälle mit Lösungshinweisen, Beispiele, Grafiken sowie Aufbau- und Prüfungsschemata veranschaulichen den Lernstoff.
Im Zuge der Neuauflage wurden Rechtsänderungen und aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Der Bundestag hat seine Geschäftsordnung zum 1.1.2023 geändert, das Amt eines Bundespolizeibeauftragten geschaffen, das LobbyRG novelliert und das Abgeordnetengesetz im Zuge der "Maskenaffäre" in Teilen umgestaltet: Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestags wurden aus der Geschäftsordnung in das Abgeordnetengesetz übernommen und verschärft. Auch die Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und die InteressenverknüpfungimAusschuss wurden präzisiert. Politische Konflikte spiegeln sich in den jüngeren Entscheidungen des BVerfG, das sich etwa zur Vizepräsidentenwahl und zur (Ab-)Wahl von Ausschussvorsitzenden geäussert hat. Die Landesverfassungsgerichte waren ebenfalls mit parlamentsrechtlichen Fragestellungen befasst. 2024 hat der ThürVerfGH den Alterspräsidenten des 8. Thüringer Landtags wegen Verstössen gegen die Landesverfassung (und zugleich gegen die Geschäftsordnung des Landtags) zu verfassungsgemässem Verhalten verpflichtet.
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