Obwohl die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes im Tatsächlichen bedeutende Unterschiede aufwiesen, hatten nach Art. 3 Deutsche Bundesakte und Art. 2 Wiener Schlussakte alle Mitgliedstaaten als solche gleiche Rechte. Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang trotz dieser formal statuierten Gleichheit rechtliche Sonderstellungen der Mittelstaaten sowohl innerhalb dieser Staatengruppe als auch gegenüber den Gross- und Kleinstaaten bestanden.Die Arbeit leistet damit einen Beitrag zum näheren Verständnis der Struktur des Deutschen Bundes und richtet den Blick auf den rechtlichen Umgang mit der Heterogenität seiner Mitgliedstaaten. Damit werden auch Vergleichsperspektiven für moderne Staatenbünde wie die Europäische Union eröffnet.Dieser Titel erscheint auch Open Access.
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