Seit ihrer Gründung gilt die Schweizerische Eidgenossenschaft als Bundesstaat. Trotz dieses über 175-jährigen Bestehens fehlt der schweizerischen Rechtswissenschaft eine breit abgestützte Bundesstaatstheorie. Gerade die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ist unterbeleuchtet geblieben, was nicht nur praktische Kompetenzstreitigkeiten oder Auslegungsfragen hervorgebracht, sondern den Bundesstaatsaufbau selbst im Unklaren gelassen hat. Die Dissertation schliesst diese Lücke und schlägt eine trialistische Bundesverfassungstheorie vor, anhand derer sie die Dogmatik der die Kompetenzverteilung regelnden Verfassungsnormen neu interpretiert. Sie bietet damit insbesondere den rechtsetzenden Behörden eine Anleitung zur Anwendung und Interpretation dieser Normen, richtet sich aber genauso an alle, die den schweizerischen Bundesstaat aus einer anderen Perspektive betrachten möchten.
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