Kommunikationsplattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, X oder YouTube sind zentrale Arenen öffentlicher Meinungsbildung. Ihre Betreiber moderieren täglich millionenfach Nutzerinhalte auf Grundlage privatautonom gestalteter Nutzungsbedingungen und entfernen dabei nicht nur rechtswidrige, sondern auch rechtmässige, grundrechtsgeschützte Inhalte. Jonas Hiller untersucht, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang diese Moderation zulässig ist. Den rechtlichen Rahmen bildet der seit 2024 geltende Digital Services Act (DSA), dessen moderationsbezogene Sorgfaltspflichten zunächst systematisch aufgearbeitet werden. Darauf aufbauend entwickelt der Autor Massstäbe für die Ausübungs- und Inhaltskontrolle privatautonomer Moderationsentscheidungen sowie deren privatrechtliche Wirkung. Zudem analysiert er, welche Spielräume der vollharmonisierende DSA den Mitgliedstaaten belässt. Die Untersuchung zeigt, dass der DSA zu einer Konstitutionalisierung des Plattformnutzungsvertrags führt, ohne privatautonome Gestaltungsfreiheit vollständig aufzuheben. Plattformbetreiber werden bei der Moderation an Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien gebunden. Während sie bei der Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen weite Spielräume geniessen, unterliegen Anwendung und Durchsetzung im Einzelfall einer strengeren Kontrolle. Massgebliche Kriterien hierfür sind Marktmacht, Nutzerabhängigkeit und die Funktion einer Plattform als öffentliches Forum. Kritisch bewertet wird zudem die vollharmonisierende Wirkung des DSA, da die Regulierung digitaler Öffentlichkeit die Kulturhoheit und demokratische Identität der Mitgliedstaaten berührt. Statt nationaler Spielräume führt das vollharmonisierende Unionsrecht zu einer Europäisierung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum.
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