Die Diskussion über die Besteuerung grosser Vermögen und die Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge hat angesichts knapper öffentlicher Kassen, vor allem aber aufgrund eines zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wieder Fahrt aufgenommen. Vor diesem Hintergrund erörtert Alexander Thiele, was verfassungspolitisch für und gegen die Erbschaftsteuer(reform) spricht, und beleuchtet den grundgesetzlichen Rahmen für diese tradierte Steuerart. Das betrifft zum einen die (formelle) Frage nach der Gesetzgebungskompetenz, die trotz der Regelung des Art. 72 Abs. 2 GG vom Bund wahrgenommen werden kann. Im Zentrum stehen im Anschluss aber vornehmlich die materiellen (grundrechtlichen) Grenzen, die sich einerseits aus den Freiheitsrechten - Art. 14 Abs. 1 und 2 GG und Art. 6 Abs. 1 GG -, insbesondere aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG andererseits ergeben. Dabei zeigt sich, dass das Grundgesetz der Politik (und insbesondere der Bundesebene) in diesem Bereich einen grossen Spielraum zur Ausgestaltung der „richtigen" Erbschaftsteuer belässt, sofern sie ihrer eigenen Systementscheidung zur Besteuerung der erbschaftsbedingten Leistungsfähigkeitszuwächse im Kern und vor allem gleichheitsgerecht treu bleibt. Bei einigen bestehenden Regelungen wie der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG ist das jedoch nicht der Fall. Alexander Thiele macht deutlich, dass es sich bei der Besteuerung von Erbschaften im Wesentlichen um eine politische und keine rechtliche Frage handelt.
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